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Erwerbsunfähigkeitsversicherung –
Vorsorge für den schlimmsten Fall

Seit dem 01.01.2001 zahlt der Staat eine Rente bei voller Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt täglich keine drei Stunden mehr tätig sein kann.

Die Leistungen hierfür sind sehr gering. Finanzielle Lücken sind vorprogrammiert.

Ein Beispiel für die gesetzliche Leistung:
Bei einem Bruttogehalt von 2.500,-- EUR steht Ihnen eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 850,--EUR zu.

Pluspunkte und Leistungen

  • 100%-iger Schutz mit Geld-zurück-Garantie
  • Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit
  • Bei anerkannter Erwerbsunfähigkeit volle Leistung schon nach 6 Monaten
  • Im Leistungsfall derzeit 100% Erwerbsunfähigkeitsbonus aus der Überschussbeteiligung
  • Wenn wegen einer länger als 24 Monate dauernden Erkrankung keine regelmäßige Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann, wird die vereinbarte Leistung gezahlt.
  • Bereits nach 12 und 18 Monaten werden jeweils Vorableistungen von 25% der Versicherungssumme (bis zu 12.500,-- EUR) gezahlt.
  • Auch auf diese jeweilige Vorableistung bekommen Sie den 100%igen Erwerbsunfähigkeitsbonus.
  • Diese Vorableistung müssen Sie nicht zurückzahlen, selbst dann nicht wenn Sie wieder arbeitsfähig werden!
  • Im Erlebensfall werden die eingezahlten Beiträge im tariflichen Umfang zurück gezahlt, wenn keine Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist!

Aktualisierungsstand 01.07.05, Finanzkontor Aachen